Testpflicht
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Testpflicht
Hallo,
ein Test der nicht länger als 48Stunden alt sein darf hört sich nach PCR-Test an, oder ist der normale Bürger-/Schnelltest gemeint !?
Gruß
Dirc
PS. Habe diese "Seite" zum Con nicht gefunden.
ein Test der nicht länger als 48Stunden alt sein darf hört sich nach PCR-Test an, oder ist der normale Bürger-/Schnelltest gemeint !?
Gruß
Dirc
PS. Habe diese "Seite" zum Con nicht gefunden.
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Re: Testpflicht
Es ist der Bürgertest gemeint. Nicht älter als 48 Stunden. Nur vor dem ersten Eintritt.
Man kann ihn also zuhause vor der Abfahrt machen oder in Braunfels, z.B. im ehemaligen Sparkassengebäude am Haus des Gastes.
Man kann ihn also zuhause vor der Abfahrt machen oder in Braunfels, z.B. im ehemaligen Sparkassengebäude am Haus des Gastes.
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Re: Testpflicht
Gilt diese Testpflicht auch für dreifach Geimpfte?
Besten Dank für eine rasche Antwort -
Roderich
Besten Dank für eine rasche Antwort -
Roderich
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Re: Testpflicht
Ja, da der Bürger-Test derzeit der beste „Standard“ ist, um eine akute Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachzuweisen.
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Re: Testpflicht
Hallo Detlev,
besten Dank für Deine prompte Antwort - allerdings wird für mich dann leider auch der diesjährige Hexacon ausfallen müssen.
Bis bald - beste Grüße
Roderich
besten Dank für Deine prompte Antwort - allerdings wird für mich dann leider auch der diesjährige Hexacon ausfallen müssen.
Bis bald - beste Grüße
Roderich
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Re: Testpflicht
Hallo Detlev
Sorry, aber ich muss eine «stimmt es wirklich, dass...»-Frage stellen.
In der Verordnung steht: https://www.hessen.de/sites/hessen.hess ... .02.22.pdf
„(2) Soweit nach dieser Verordnung für den Einlass oder Zugang zu Einrichtungen,
Betrieben, Angeboten, Veranstaltungen und Zusammenkünften über einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 hinaus ein Negativnachweis nach § 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 erforderlich ist (2GPlus), stehen dem
1. der Nachweis einer dritten Impfung als Auffrischungsimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach der unter
https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-EhrlichInstituts (Geboosterte), gleich.
Geboosterte müssen laut Verordnung keinen Test vorweisen. Kannst Du bitte bestätigen, dass die GHS über diese Verordnung hinausgeht?
Grüsse
Marc
Sorry, aber ich muss eine «stimmt es wirklich, dass...»-Frage stellen.
In der Verordnung steht: https://www.hessen.de/sites/hessen.hess ... .02.22.pdf
„(2) Soweit nach dieser Verordnung für den Einlass oder Zugang zu Einrichtungen,
Betrieben, Angeboten, Veranstaltungen und Zusammenkünften über einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 hinaus ein Negativnachweis nach § 3
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 erforderlich ist (2GPlus), stehen dem
1. der Nachweis einer dritten Impfung als Auffrischungsimpfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff nach der unter
https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Übersicht des Paul-EhrlichInstituts (Geboosterte), gleich.
Geboosterte müssen laut Verordnung keinen Test vorweisen. Kannst Du bitte bestätigen, dass die GHS über diese Verordnung hinausgeht?
Grüsse
Marc
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Re: Testpflicht
Noch ein Tipp: Unter diesem Link kann man einen Termin für einen kostenlosen «Bürgertest» direkt beim Haus des Gastes reservieren: https://www.heller-medizintechnik.de/te ... mBraunfels
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Re: Testpflicht
Hallo Marc,
ja, es stimmt wirklich, dass dies in der Verordnung des Landes Hessen steht. Aber damit ist die Geschichte noch lange nicht zu Ende.
Weiter ist es so, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt eine eigene Verordnung erlassen darf. Das Hausrecht hat die Kur GmbH, welche eine 100% Tochter der Stadt Braunfels ist.
Und nein, ich bestätige gar nichts. Wir kontrollieren keine Impfnachweise und wir erfassen auch keine Daten.
Wir benötigen vor dem ersten Eintritt einen negativen Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
So ist der Stand der Dinge jetzt, was sich jederzeit ändern kann.
Grüße
Detlef
ja, es stimmt wirklich, dass dies in der Verordnung des Landes Hessen steht. Aber damit ist die Geschichte noch lange nicht zu Ende.
Weiter ist es so, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt eine eigene Verordnung erlassen darf. Das Hausrecht hat die Kur GmbH, welche eine 100% Tochter der Stadt Braunfels ist.
Und nein, ich bestätige gar nichts. Wir kontrollieren keine Impfnachweise und wir erfassen auch keine Daten.
Wir benötigen vor dem ersten Eintritt einen negativen Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
So ist der Stand der Dinge jetzt, was sich jederzeit ändern kann.
Grüße
Detlef
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- Registriert: So 25. Nov 2012, 11:07
Re: Testpflicht
Und der Richtigkeit halber, die von Marc zitierte Verordnung ist nicht mehr gültig.